Politik

Freihandelsabkommen USA-EU - Was bedeutet es tatsächlich für uns?

TTIP


(Quelle: WikimediaCommons/Datastat)
GDN - Der Begriff TTIP geistert seit einigen Monaten durch die Medienlandschaft. Dennoch wissen viele Menschen nicht, was genau sich dahinter verbirgt, geschweige denn, welche Auswirkungen er für den Einzelnen haben wird.
TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership
Als TTIP (engl. Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird das derzeit in Verhandlungen befindliche transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA bezeichnet. Das offizielle Ziel dieses Abkommens ist die Beseitigung von Handelsbarrieren zwischen den Verhandlungspartnern, um den Handel von Gütern und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern.
Die Befürworter des Freihandelsabkommens argumentieren mit Kostensenkungen beim Export von Gütern in die USA, da Zollgebühren und Vorschriften für die Einfuhr von beispielsweise Lebensmitteln deutlich reduziert werden sollen. Weitere Argumente der Befürworter sind vereinfachte Registrierverfahren für neue Produkte, die Erschaffung neuer Arbeitsplätze, eine größere Produktvielfalt sowie eine Steigerung des durchschnittlichen Einkommens eines 4-Personen-Haushalts um bis zu 545 Euro pro Jahr.

Doch sind diese Versprechen realistisch? Und welche Bedingungen sind an das Abkommen geknüpft?
Sonderklagerecht für Investoren
Werden in einem Mitgliedsstaat des Abkommens Gesetze oder Vorschriften erlassen, die die Gewinnerwartungen eines ausländischen Investors unmittelbar beeinträchtigen, soll diesen ein gesondertes Klagerecht eingeräumt werden. Dieses sieht vor, dass internationale Investoren vor einer Schiedsstelle Klage gegen den jeweiligen Staat erheben dürfen, während sich inländische Unternehmen an die in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen halten müssen. Diese Schiedsverfahren unterbinden die Rechenschaftspflicht sowie jegliche Revisionsmöglichkeiten.
Erschwerung der Unterstützung regionaler Betriebe
Die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Einrichtungen wie Länder und Kommunen an regionale Betriebe ist im Sinne einer Diskriminierung ausländischer Investoren in der Freihandelszone nicht gestattet. Hierdurch werden die Unterstützung der regionalen Wirtschaft sowie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Ziele bei der Auftragsvergabe weitgehend unterbunden.
Urheberrechtsansprüche und Datenschutz
Schadenersatzklagen sowie Urheber- und Patentrechtsansprüche könnten durch das Freihandelsabkommen noch stärker in den Vordergrund rücken. Die Global Players Monsanto, Amazon & Co. versprechen sich im Zuge des Freihandelsabkommens noch weitere Freiheiten. Die EU-Kommission veröffentlichte zusätzlich einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz, der unter anderem Geheimdiensten den Zugang zu personenbezogenen Daten noch stärker vereinfachen soll.
Fracking
Fracking, bis vor Kurzem in aller Munde, beschreibt eine spezielle Technologie zur Förderung von Erdgas. Diese Technologie ist umstritten, da ihre ökologischen Auswirkungen als potenziell verheerend eingeschätzt werden. Dennoch ist die Schädlichkeit des Frackings nicht vollständig erwiesen. Dies könnten sich Energie-Konzerne im Zuge des Freihandelsabkommens zu Nutze machen. Sollte darin vereinbart werden, dass alles erlaubt ist, was nicht erwiesenermaßen schädlich ist, ist großflächiges Fracking auf beiden Seiten des Atlantiks in der Zukunft nicht auszuschließen.
Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es in der EU noch möglich, gegen den Anbau genetischer veränderter Nahrungsmittel, wie den der antibiotikaresistenten Kartoffel Amflora der BASF-Tochter BASF Plant Science, zu klagen. Dies schützt Verbraucher, da nicht sicher gewährleistet werden kann, dass beispielsweise die Antibiotikaresistenz der Amflora-Kartoffel nicht auch auf andere Lebewesen übergeht. Fällt das Vorsorgeprinzip im Zuge des Freihandelsabkommens, könnten viele solcher Lebensmittel in Umlauf gelangen, ohne dass sich der Verbraucher diesen entziehen kann.
Diese und noch viele weitere Beispiele zeigen, dass das Freihandelsabkommen einschneidende Veränderungen für die Bürger aller Mitgliedsstaaten mit sich bringen wird. Ob die offiziellen positiven Erwartungen der Verhandlungspartner tatsächlich eintreffen werden, bleibt fraglich. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Rechte des einzelnen Verbrauchers sowie der klein- und mittelständischen Betriebe mit Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zu Gunsten der großen Unternehmen beschnitten werden.
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